Per Verordnung vom 27.05.2020, geltend ab dem 29.05.2020, wurden große Lockerungen für den Sportbereich durchgesetzt.
Der Sportbetrieb in Indoor-Sportstätten ist damit für alle AthletInnen unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder erlaubt.
Skate Austria hat eine adaptierte Handlungsempfehlung entsprechend der neuen Verordnung erstellt, diese ist zu berücksichtigen.
Die Öffnung von Sportstätten obliegt den jeweiligen Betreibern – die Sportstätten Telfs und Gmunden wurden durch den Österreichischen Eiskunstlaufverband eigens angemietet, da dies die einzigen Betreiber waren, die zu einer Öffnung bereits im Mai bereit waren. In diesen beiden Hallen obliegt die Verwaltung der angemieteten Eiszeiten bis Ende Juni Skate Austria. Sollten diese Sportstätten genutzt werden wollen ist Skate Austria zu kontaktieren.
Laut letzten Informationen ist die Öffnung der EisStadthalle per 2. Juni 2020 vorgesehen. Die dortige Einteilung unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlung für Eiskunstlauftraining obliegt dem Eislaufverband Wien.
Wir werden sie weiterhin laufend über die neuesten Entwicklungen informieren.
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