Anbei senden wir ihnen die Entsendungsliste für die 1. Saisonhälfte 2019/2020.
Folgende Punkte sind bei der Entsendung zu ISU Wettbewerben unbedingt zu berücksichtigen:
1) Im Juni 2019 wurden neue Entsendungskriterien für die Entsendung zu internationalen ISU Calendar Competitions und der Challenger Series beschlossen. Sobald die Kriterien erbracht sind, sind die AthletInnen auch startberechtigt - wir bitten dies dann an off-ice@skateaustria.at zu melden.
2) Die Meldung zu Interclub-Wettbewerb steht allen Vereinen für alle AthletInnen frei - die Meldung ist aber in Kopie IMMER an off-ice@skateaustria.at zu senden.
3) Das NENNGeld (lt. Ausschreibung) muss von den auf der Entsendungsliste angeführten SportlerInnen bis 3 Tage (einlangend) vor Nennschluss (lt. Ausschreibung) an den ÖEKV überwiesen werden, jene SportlerInnen von denen kein Nenngeld eingegangen ist, werden nicht genannt. Verwendungszweck: Nenngeld "Name" + "Wettbewerb“. Für KadersportlerInnen mit Entsendungsbudget wird das Nenngeld vom Entsendungsbudget abgezogen.
4) Bis Nennschluss ist eine begründete Absage vom vorgesehenen Wettbewerb an den ÖEKV möglich.
5) Ein Rücktritt nach Nennschluss von einer Entsendung (laut Entsendungsliste) ist nur noch mit einem ärztlichen Attest möglich, eine sonstige Absage bedeutet eine Rückreihung bei der Entsendung für die nächsten Bewerbe der Saison. Das ärztliche Attest ist mit der Abmeldung unaufgefordert an den ÖEKV zu senden.
6) Bei Absage eines Wettbewerbes ohne Begründung oder Nicht-Teilnahme ohne Absage erlischt eine mögliche finanzielle Zuwendung für alle weiteren Wettbewerbe in der Saison und die Streichung weiterer Wettbewerbsentsendungen bleibt dem Vorstand des ÖEKV vorbehalten.Anbei senden wir ihnen die Entsendungsliste für die 1. Saisonhälfte 2019/2020.
Folgende Punkte sind bei der Entsendung zu ISU Wettbewerben unbedingt zu berücksichtigen:
1) Im Juni 2019 wurden neue Entsendungskriterien für die Entsendung zu internationalen ISU Calendar Competitions und der Challenger Series beschlossen. Sobald die Kriterien erbracht sind, sind die AthletInnen auch startberechtigt - wir bitten dies dann an off-ice@skateaustria.at zu melden.
2) Die Meldung zu Interclub-Wettbewerb steht allen Vereinen für alle AthletInnen frei - die Meldung ist aber in Kopie IMMER an off-ice@skateaustria.at zu senden.
3) Das NENNGeld (lt. Ausschreibung) muss von den auf der Entsendungsliste angeführten SportlerInnen bis 3 Tage (einlangend) vor Nennschluss (lt. Ausschreibung) an den ÖEKV überwiesen werden, jene SportlerInnen von denen kein Nenngeld eingegangen ist, werden nicht genannt. Verwendungszweck: Nenngeld "Name" + "Wettbewerb“. Für KadersportlerInnen mit Entsendungsbudget wird das Nenngeld vom Entsendungsbudget abgezogen.
4) Bis Nennschluss ist eine begründete Absage vom vorgesehenen Wettbewerb an den ÖEKV möglich.
5) Ein Rücktritt nach Nennschluss von einer Entsendung (laut Entsendungsliste) ist nur noch mit einem ärztlichen Attest möglich, eine sonstige Absage bedeutet eine Rückreihung bei der Entsendung für die nächsten Bewerbe der Saison. Das ärztliche Attest ist mit der Abmeldung unaufgefordert an den ÖEKV zu senden.
6) Bei Absage eines Wettbewerbes ohne Begründung oder Nicht-Teilnahme ohne Absage erlischt eine mögliche finanzielle Zuwendung für alle weiteren Wettbewerbe in der Saison und die Streichung weiterer Wettbewerbsentsendungen bleibt dem Vorstand des ÖEKV vorbehalten.
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