Für die Meldung zu nationalen UND internationalen Wettbewerben sowie zu (Junioren) Grand Prixs ist nur mit gültiger Läuferlizenz für die Saison 2021/2022 möglich.
Die Vereine sind verpflichtet fristgerecht vor dem ersten Nennschluss die Beantragung der Lizenzen via SAP durchzuführen und die Lizenzgebühr zu überweisen sowie für die Saison 2022/2023 (neu!) die sportärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung an thomas.biegler@skateaustria.at zu senden. Die sportärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung muss nach dem 1. Juli 2022 ausgestellt sein.
Für die Ausstellung der Lizenzen ist eine Bearbeitungszeit von mind. 2 Wochen zu kalkulieren, die Vereine werden daher ersucht wirklich zeitgerecht, aber spätestens bis 15.09.2022, die Beantragung durchzuführen.
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