Aufgrund der neuen Verordnung der Bundesregierung senden wir beigefügt die aktualisierte Handlungsempfehlung für Eiskunstlauftrainings - Gültigkeit ab 3. November bis vorerst 30. November.
Achtung: Veranstaltungen sind generell untersagt - gem. Verordnung zählen Training sowie Kurse als Veranstaltung und dürfen daher bis auf weiteres nicht stattfinden.
Ausgenommen ist Spitzen- und Nachwuchsleistungssport - dafür ist eine namentliche Genehmigung notwendig, die den Landessportdirektoren, Infrastrukturbetreibern sowie Landesfachverbänden vorliegen.
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