Anbei senden wir die aktualisierte COVID-19 Handlungsempfehlung für Eiskunstlauftrainings.
Diese umfasst die Wiederöffnung der Freiplätze (Outdoor-Sportstätten).
Diese sind von der Spitzensport-Beschränkung ausgenommen.
Die Beschränkung des Trainings in Indoor-Sportstätten beruht auf der Verordnung der Bundesregierung.
Die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung der Bundesregierung verordnet weiterhin, dass die Nutzung von Indoor-Sportstätten bis auf weiteres weiterhin nur für Spitzensport gem. § 3 Z 6 BSFG 2017 freigegeben ist.