Für alle Schulen, für die ein Verbandsempfehlungsschreiben als Voraussetzung für die Aufnahme und den Weiterverbleib notwendig ist, gelten laut Vorstandsbeschluss von März 2020 folgende angepasste Kriterien, die weiteren Kriterien können auf der Skate Austria Webseite nachgelesen werden und gelten unverändert.
1. und 2. Klasse Unterstufe: Absolvierte Lauf und Technikklasse 2 oder 20 Punkte (erbracht in der Gruppe Jugend 2/Cubs oder Jugend 3/Basic Novice A bei einem nach den Richtlinien der ÖWO ausgeschriebenen Wettbewerb) bis Schulschluss des vorangegangenen Schuljahrs, bei Neuaufnahmen bis zu einem mit der Direktion vereinbarten Datum für die endgültige Aufnahmeentscheidung.
3. und 4. Klasse Unterstufe: Absolvierte Lauf und Technikklasse 2 bis Schulschluss des vorangegangenen Schuljahrs, bei Neuaufnahmen bis zu einem mit der Direktion vereinbarten Datum für die endgültige Aufnahmeentscheidung.
Oberstufe: absolvierte Lauf und Technikklasse 3 bis Schulschluss des vorangegangenen Schuljahrs, bei Neuaufnahmen bis zu einem mit der Direktion vereinbarten Datum für die endgültige Aufnahmeentscheidung.
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